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Die zusammenfassende Meldung (auch bekannt als ZM-Meldung) ist eine Meldung, die Unternehmen in der EU abgeben müssen, wenn sie grenzüberschreitende Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union tätigen. Die Zusammenfassende Meldung dient dazu, den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zu überwachen und sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird.

In der Zusammenfassenden Meldung müssen Unternehmen Angaben zu ihren innergemeinschaftlichen Lieferungen angeben, wie z.B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, das Lieferdatum, den Wert der Lieferung und das Bestimmungsland. Die Meldung wird in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt.

Die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung ist für Unternehmen verpflichtend, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen und bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Die genauen Regelungen können je nach Land variieren. Durch die Zusammenfassende Meldung soll sichergestellt werden, dass die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird und es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.

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