« Back to Glossary Index

Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von juristischen Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs, erhoben. Hier sind einige zentrale Aspekte der Körperschaftsteuer:

  1. Steuerschuldner: Körperschaftsteuer wird von juristischen Personen des privaten Rechts (z.B. AGs, GmbHs) sowie von bestimmten anderen Körperschaften (z.B. Genossenschaften) gezahlt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, sondern der Einkommensteuer.
  2. Steuersatz: Der einheitliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer erhoben, was effektiv zu einem Steuersatz von etwa 15,825 % führt.
  3. Berechnung: Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn der Gesellschaft erhoben, der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt wird. Dabei können bestimmte Aufwendungen abgezogen werden, um den steuerpflichtigen Gewinn zu bestimmen.
  4. Veranlagung: Die Körperschaftsteuer wird im Rahmen einer jährlichen Steuererklärung veranlagt. Unternehmen müssen ihre Gewinne ermitteln und die entsprechende Steuer an das Finanzamt abführen.
  5. Ausschüttungen: Wenn eine Kapitalgesellschaft Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet (z.B. in Form von Dividenden), unterliegen diese Ausschüttungen zusätzlich der Abgeltungsteuer bei den Gesellschaftern.
  6. Zweck: Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer fließen in den Staatshaushalt und dienen der Finanzierung öffentlicher Ausgaben.

Insgesamt ist die Körperschaftsteuer ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuersystems für Unternehmen und spielt eine wichtige Rolle in der Besteuerung von Unternehmensgewinnen.

« Zurück zum Lexikon
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner