« Back to Glossary Index

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Selbstständige, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Bei der EÜR werden die betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt, um den Überschuss oder Verlust zu ermitteln.

Im Gegensatz zur Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden bei der EÜR keine Bestandskonten geführt und es erfolgt keine Erfassung von Vermögens- und Schuldenpositionen. Stattdessen berücksichtigt man nur die tatsächlich eingegangenen Einnahmen und Ausgaben, unabhängig davon, ob sie bereits bezahlt wurden oder noch ausstehen.

Die EÜR eignet sich insbesondere für Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Einzelunternehmer, die keine umfangreiche Buchführung betreiben müssen. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln und dient als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.

« Zurück zum Lexikon
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner