GDPdU steht für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Es handelt sich um eine Verordnung des deutschen Bundesministeriums der Finanzen, die die Anforderungen an die elektronische Aufbewahrung und Prüfbarkeit von steuerrelevanten Daten regelt.
Die GDPdU verpflichtet Unternehmen dazu, sämtliche steuerlich relevanten Daten in elektronischer Form zu speichern und auf Anforderung der Finanzbehörden in einem bestimmten Format bereitzustellen. Dies betrifft unter anderem Buchungsbelege, Rechnungen, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie andere steuerlich relevante Dokumente.
Wozu dient die Verordnung?
Durch die Einhaltung der GDPdU sollen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, steuerliche Sachverhalte effizient zu prüfen und Steuerhinterziehung oder -vermeidung vorzubeugen. Die Verordnung legt dabei auch fest, welche technischen Anforderungen an die Datenspeicherung und -übermittlung erfüllt werden müssen, um die Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit der Daten sicherzustellen.
Die Einhaltung der GDPdU ist für Unternehmen in Deutschland verpflichtend und kann bei Nichteinhaltung zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen ihre Prozesse und Systeme so gestalten, dass sie den Anforderungen der GDPdU gerecht werden und ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
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