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GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Dabei handelt es sich um Richtlinien des deutschen Bundesministeriums der Finanzen, die die ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung von steuerrelevanten Unterlagen regeln. Die GoBD gelten für alle Unternehmen und Selbstständige, die ihre Buchführung elektronisch führen oder digitalisierte Belege verwenden.

Die GoBD legen fest, wie elektronische Buchführungsdaten zu erfassen, zu verarbeiten, zu speichern und aufzubewahren sind. Sie enthalten Anforderungen an die Datensicherheit, die Dokumentation von Geschäftsvorfällen, die Nachvollziehbarkeit von Buchungen sowie den Datenzugriff durch die Finanzbehörden.

Ziel der GoBD ist es, eine lückenlose und nachvollziehbare Buchführung sicherzustellen sowie Manipulationen und Steuerhinterziehung vorzubeugen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre elektronischen Buchführungssysteme den Anforderungen der GoBD entsprechen und regelmäßig überprüft werden.

Die Einhaltung der GoBD ist gesetzlich vorgeschrieben und bei Verstößen können Bußgelder oder steuerliche Konsequenzen drohen. Daher ist es wichtig, sich mit den Grundsätzen der GoBD vertraut zu machen und diese in der eigenen Buchführung umzusetzen.

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