Eine innergemeinschaftliche Lieferung bezieht sich auf den steuerfreien Warenverkehr zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Dabei wird eine Ware von einem Unternehmen in einem EU-Land an ein anderes Unternehmen in einem anderen EU-Land geliefert.
Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
- Beide Unternehmen müssen in unterschiedlichen EU-Ländern ansässig sein.
- Der Verkäufer muss die Ware an den Käufer oder an dessen Beauftragten liefern.
- Der Käufer muss ein gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen und diese dem Verkäufer mitteilen.
- Die Ware muss physisch von einem EU-Land in ein anderes transportiert werden.
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird die Umsatzsteuer nicht im Ursprungsland, sondern im Bestimmungsland erhoben. Der Verkäufer muss die Lieferung in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben, während der Käufer die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen muss. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente und Nachweise für eine innergemeinschaftliche Lieferung korrekt aufzubewahren, um mögliche Steuerprüfungen zu erleichtern.
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