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Die doppelte Buchhaltung ist ein Buchführungssystem, bei dem jede Geschäftstransaktion in mindestens zwei Konten erfasst wird: einem Soll-Konto und einem Haben-Konto. Dabei werden alle Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch erfasst und dokumentiert. Das Prinzip der doppelten Buchhaltung besagt, dass jede Transaktion sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite der Bilanz erfasst wird. Dies stellt sicher, dass die Bilanzsumme stets ausgeglichen ist.

Die doppelte Buchhaltung ermöglicht es Unternehmen, ihre finanzielle Lage genau zu überwachen, Gewinne und Verluste zu ermitteln, Steuern korrekt zu berechnen und Berichte für interne und externe Stakeholder zu erstellen. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Finanzkontrolle und -planung und wird von den meisten Unternehmen weltweit angewendet.

Welche Unternehmen sind zur doppelten Buchhaltung verpflichtet?

In Deutschland gilt grundsätzlich die Regel, dass Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs sowie Personengesellschaften wie OHGs oder KGs unabhängig von ihrer Größe zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind.

Für Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende besteht in der Regel keine gesetzliche Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung. Sie können stattdessen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anwenden, die eine einfachere Form der Buchhaltung darstellt.

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